Nein, die Meldung im amtlichen Hunderegister hat nichts mit der Anmeldung für die Hundeabgabe (Hundesteuer) zu tun. Diese führen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Magistrat, Gemeindeamt) durch. In einigen Bundesländern ist die amtliche Meldung Voraussetzung für eine Anmeldung der Hundeabgabe! |