Petcard - Die Österreichische Chipdatenbank für Haustiere  
  
CHIPPFLICHT-MOBILE
Alles über die Chippflicht für Hunde
FAQ ZUR CHIPPFLICHT
Wir stellen Ihnen Fragen & Antworten zur Verfügung, die immer wieder gestellte Fragen auf einen Punkt bringen.
1. Ersetzt die amtliche Meldung eine Registrierung bei PETCARD?
2. Was bedeutet die Chippflicht für Hunde und Zuchtkatzen?
3. Welcher Hund muss gekennzeichnet und registriert werden?
4. Was muss ich tun um meinen Hund zu registrieren?
In den meisten Fällen übernimmt Ihr Tierarzt diese Aufgabe für Sie! Wenn Sie im Rahmen einer Mikrochip-Implantation Ihren Hund vom Tierarzt registrieren lassen, können Sie, falls Sie das ausdrücklich wünschen, die Meldung automatisch von PETCARD durchführen lassen! Bei den bereits bei PETCARD registrierten Hunden sollte eine Datenergänzung vom Tierarzt oder Tierbesitzer durchgeführt werden! Diese Datenergänzung kann jeder Tierbesitzer oder Tierarzt Online oder per Fax über PETCARD durchführen, 24 Stunden am Tag, rund um die Uhr!
5. Welche Daten muss ich für die amtliche Meldung angeben?
6. Wer kann die Meldung an die amtliche Datenbank weiterleiten?
7. Wo kann ich die amtliche Meldung durchführen?
8. Was kostet dieser Service?
9. Ist mit der amtliche Registrierung auch die Meldung für die Hundeabgabe erledigt?
10. Ist es möglich, mein entlaufenes Tier zu orten?
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