NEIN! - die Daten, die für die amtliche Meldung erfasst werden, fließen in eine nur den Behörden zugängliche Datenbank. Das bedeutet für Sie: wird Ihr entlaufenes Tier gefunden und zu einer mit einem Lesegerät ausgestatteten Stelle (Tierarzt, Tierschutzverein, Tierrettung) gebracht, kann diese Stelle NICHT in der behördlichen Heimtierdatenbank nach dem Besitzer Einsicht halten! Nur Amtstierärzte, Bezirksverwaltungsbehörden und die Exekutive haben das Recht, Daten dieser Datenbank abzufragen! Die Rückführung Ihres Tieres kann also nicht schnell und kostenlos durchgeführt werden! |