Petcard - Die Österreichische Chipdatenbank für Haustiere  
  
CHIPPFLICHT-MOBILE
Alles über die Chippflicht für Hunde
FAQ ZUR CHIPPFLICHT
Wir stellen Ihnen Fragen & Antworten zur Verfügung, die immer wieder gestellte Fragen auf einen Punkt bringen.
1. Ersetzt die amtliche Meldung eine Registrierung bei PETCARD?
NEIN! - die Daten, die für die amtliche Meldung erfasst werden, fließen in eine nur den Behörden zugängliche Datenbank. Das bedeutet für Sie: wird Ihr entlaufenes Tier gefunden und zu einer mit einem Lesegerät ausgestatteten Stelle (Tierarzt, Tierschutzverein, Tierrettung) gebracht, kann diese Stelle NICHT in der behördlichen Heimtierdatenbank nach dem Besitzer Einsicht halten! Nur Amtstierärzte, Bezirksverwaltungsbehörden und die Exekutive haben das Recht, Daten dieser Datenbank abzufragen! Die Rückführung Ihres Tieres kann also nicht schnell und kostenlos durchgeführt werden!
2. Was bedeutet die Chippflicht für Hunde und Zuchtkatzen?
3. Welcher Hund muss gekennzeichnet und registriert werden?
4. Was muss ich tun um meinen Hund zu registrieren?
5. Welche Daten muss ich für die amtliche Meldung angeben?
6. Wer kann die Meldung an die amtliche Datenbank weiterleiten?
7. Wo kann ich die amtliche Meldung durchführen?
8. Was kostet dieser Service?
9. Ist mit der amtliche Registrierung auch die Meldung für die Hundeabgabe erledigt?
10. Ist es möglich, mein entlaufenes Tier zu orten?
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