Auf Grund der Novelle des Tierschutzgesetzes vom 11. Jänner 2008 müssen Hunde seit 01. Jänner 2010 mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden. Die Chippflicht wurde mit 01.01.2018 auf auf Zuchtkatzen (= Tiere, die für die Zucht tatsächlich eingesetzt werden!) ausgeweitet. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, auf jeden Fall aber vor der ersten Weitergabe mittels Mikrochip zu kennzeichnen und binnen eines Monats zu melden. |