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CHIPPFLICHT-MOBILE
Alles über die Chippflicht für Hunde
FAQ ZUR CHIPPFLICHT
Wir stellen Ihnen Fragen & Antworten zur Verfügung, die immer wieder gestellte Fragen auf einen Punkt bringen.
1. Ersetzt die amtliche Meldung eine Registrierung bei PETCARD?
2. Was bedeutet die Chippflicht für Hunde und Zuchtkatzen?
Auf Grund der Novelle des Tierschutzgesetzes vom 11. Jänner 2008 müssen Hunde seit 01. Jänner 2010 mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden. Die Chippflicht wurde mit 01.01.2018 auf auf Zuchtkatzen (= Tiere, die für die Zucht tatsächlich eingesetzt werden!) ausgeweitet. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, auf jeden Fall aber vor der ersten Weitergabe mittels Mikrochip zu kennzeichnen und binnen eines Monats zu melden.
3. Welcher Hund muss gekennzeichnet und registriert werden?
4. Was muss ich tun um meinen Hund zu registrieren?
5. Welche Daten muss ich für die amtliche Meldung angeben?
6. Wer kann die Meldung an die amtliche Datenbank weiterleiten?
7. Wo kann ich die amtliche Meldung durchführen?
8. Was kostet dieser Service?
9. Ist mit der amtliche Registrierung auch die Meldung für die Hundeabgabe erledigt?
10. Ist es möglich, mein entlaufenes Tier zu orten?
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